Waldschutz ist Artenschutz
Etwa 2/3 aller Lebewesen leben schätzungsweise in den Wäldern dieser Erde. Wälder sind damit die artenreichsten Lebensräume überhaupt. Waldschutz bedeutet also immer auch Biodiversitätsschutz. Umgekehrt kann es keinen effektiven Schutz der Artenvielfalt ohne Waldschutz geben.
Verlust biologischer Vielfalt auch durch Waldverluste weiterhin bedrohlich
Seit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, das den Handel mit ausgewählten Spezies reguliert, versuchen die Staaten sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in einer Reihe von Erklärungen, Abkommen und Konventionen, die biologische Vielfalt zu schützen. Biodiversität ist ein Querschnittsthema, das bei vielen anderen Natur- und Umweltschutz-Vereinbarungen eine Rolle spielt. Trotz aller Anstrengungen geht das Artensterben weiter. So wurde das von der EU formulierte Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, jüngst von Experten als nicht erreichbar qualifiziert.
Artikel: Wald in der Biodiversitätspolitik
Autoren: Georg Schattney und Juliane von Stockhausen
© Business Communications Consulting, Frankfurt
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Folgende politische Institutionen beschäftigen sich mit dem Thema Waldschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt:
Das internationale Übereinkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1992 verabschiedet und mittlerweile von 168 Staaten unterzeichnet. Die international verbindlichen Regelungen sollen weitere Verluste an Arten- und Lebensraumvielfalt verhindern und dafür sorgen, dass die Entwicklungsländer für den Schutz ihrer natürlichen Lebensräume gerechte Gewinnanteile erhalten. Die Webseite bietet einen sehr guten Überblick über das Thema Biodiversität, verdeutlicht die politische Debatte und zeigt neue Entwicklungen auf.
Die Bundesregierung hat am 7. November 2007 eine nationale Strategie zur Umsetzung der Convention on Biological Diversity (CBD) beschlossen, die rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen relevanten Themen enthält. Umgesetzt wird die Strategie nicht vom Bund allein, sondern durch einen dialogorientierten Prozess aller Gesellschaftsgruppen. Die Webseite ermöglicht einen Einblick in die Arbeit der einzelnen Foren.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Es reguliert den Handel von etwa 33.000 Pflanzen- und Tierarten durch ein System von Bescheinigungen und Genehmigungen.
Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) – Wandernde Arten
Die seit 1983 in Kraft getretene Konvention regelt in zwei Anhängen, je nach Gefährdungsgrad, und durch verschiedene Unterabkommen, den Schutz von derzeit über 400 wandernden Tierarten.
Auf dieser Seite finden sich umfassende Informationen zum Thema Biodiversität: Begriffsbestimmung, Glossar, Theoretische Ansätze sowie weiterführende Links und Adressen. Die Seite eignet sich, um einen ersten Überblick über das Thema zu erhalten.
TRAFFIC ist ein vom WWF 1976 ins Leben gerufenes Artenschutzprogramm. Ziel von TRAFFIC ist es, sicherzustellen, dass der Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und deren Produkten nur in nachhaltiger Weise geschieht, im Einklang mit nationalen und internationalen Abkommen und Gesetzen steht und nicht zum Aussterben von Arten führt. Das hier vorliegende Projektblatt bietet einen guten Überblick über das Programm.
Die Studie The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB) wurde 2007 initiiert, um den Leistungen der Natur einen ökonomischen Wert zuzuordnen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schädigung von Ökosystemen zu erfassen. 2008 wurde dieser erste Zwischenbericht vorgelegt. Bereits zu diesem Zeitpunkt zeigt sich, dass der wirtschaftliche Wert der Leistungen der Ökosysteme weitaus höher ist, als von Ökonomen und Naturwissenschaftlern bisher angenommen.